Wird die eigene Wohnung oder das eigene Haus vermietet, hat der Eigentümer das Recht, vom Mieter eine Kaution zu verlangen. Diese darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Weit verbreitet ist die Praxis, hierfür ein Kautionssparbuch einzurichten. Das Sparbuch wird vom Vermieter und Mieter gemeinsam angelegt. Der Mieter darf somit ohne Zustimmung des Vermieters auf das Ersparte nicht eigenständig zugreifen zu können. Die Zinsen stehen aber letztlich dem Mieter zu.
Dem Vermieter dient das Kautionskonto als Sicherheit, etwa für den Fall, dass Schäden am Mietobjekt entstehen, die beispielsweise erst zum oder nach dem Auszug des Mieters offensichtlich werden. Gleichzeitig kann sie dem Vermieter als Sicherheit bei möglichen Mietausfällen dienen. Das gilt allerdings nicht bei preisgebundenen Wohnungen, da dort in der Miete das Mietausfallrisiko berücksichtigt ist.
In jedem Fall muss der Eigentümer der Immobilie darauf achten, die Kaution getrennt von seinem Vermögen für den Mieter anzulegen. Sollte der Vermieter keinen Grund haben, auf die Kaution zuzugreifen, darf er sich dennoch bis zu sechs Monate nach Auszug des Mieters mit der Rückzahlung Zeit lassen.
Diese Regelungen gelten für alle Anlageformen, die der Vermieter gemeinsam mit dem Mieter wählt. Es gibt aber auch Alternativen zum Sparbuch oder Tagesgeldkonto.
Bürgschaft statt Sparbuch
Eine Alternative ist eine
Mietkautionsbürgschaft, auch Mietaval genannt. Der Mieter erhält dabei von
seiner Bank eine Sicherheit, die im Falle von Schäden oder eines Mietausfalls dafür
aufkommt. Die Bürgschaft ist auf die vereinbarte Kaution begrenzt. Der Mieter
ist dann zwar von dem höheren Betrag einer Barkaution erst einmal entlastet, es
fallen allerdings jährliche Gebühren des Anbieters an.
Natürlich kann der Mieter auch einen privaten Bürgen einsetzen. Dies wird von
Vermietern gerne über die Mietkaution hinaus genutzt: Zieht beispielsweise ein
Student in ein Apartment, so ist es häufig üblich, dass die Eltern eine
Bürgschaft für die Kaution und darüber hinaus gehende Mietausfallrisiken
übernehmen.
Außerdem besteht für Mieter die Möglichkeit
einer privaten Bürgschaftsversicherung. Hiervon raten Finanzexperten wegen der recht
hohen Gebühren ab. Ohnehin muss der Vermieter einer gesonderten Bürgschaft als
Mietsicherheit zustimmen. Er kann selbst eine Alternative anbieten, wenn ein
Mieter nicht den vollen Kautionsbetrag auf einmal zahlen kann. Die Kaution darf
durchaus in mehreren Raten gezahlt werden; bei drei Nettokaltmieten wären dann
drei Raten aufzubringen. Die erste Rate ist immer zu Beginn des Mietverhältnisses
fällig.
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