Der Kaufvertrag ist das zentrale Dokument, das den Immobilienverkauf verbindlich regelt und alle Bedingungen für die Eigentumsübertragung klärt. Schlussendlich besiegelt wird er mit dem Besuch bei einem Notar. Dieser beurkundet den Kaufvertrag und macht ihn somit rechtsgültig. Deshalb ist es wichtig, dass Käufer vor dem Notartermin alle Vertragsbestandteile von einem Experten, wie zum Beispiel von einem Fachanwalt für Immobilienrecht, prüfen lassen. Änderungswünsche am Vertragsentwurf sollten vorab mit dem Verkäufer besprochen werden.
Wichtige Inhalte eines vollständigen und sicheren Kaufvertrages
Grundsätzlich gehören in einen ordentlichen Kaufvertrag die vollständigen Namen, Adressen und Geburtsdaten des Verkäufers sowie des Käufers. Gibt es mehrere Erwerber, sind die entsprechenden Eigentumsanteile zu notieren. Ferner muss die zum Verkauf stehende Immobilie exakt definiert werden. Dazu gehören unbedingt die Grundbuchdaten der Immobilie. Diese enthalten die Bezeichnung des Grundbuchamts oder Amtsgerichts, des Grundbuchbandes, der Flur und des Flurstücks sowie der Größe des Flurstücks. Bei Eigentumswohnungen werden darüber hinaus die Wohneinheit benannt und der Miteigentumsanteil und etwaige Sondernutzungsrechte (beispielsweise Gartennutzung) angegeben. Neben der Wohneinheit müssen auch dazugehörige Nebenflächen wie Keller und ein Auto- bzw. Tiefgaragenstellplatz bezeichnet werden.
Das Grundbuch gibt genaue Auskunft über die Immobilie
Es empfiehlt sich, den Grundbucheintrag genauesten zu prüfen, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte kontrolliert werden, ob es noch Belastungen im Grundbuch gibt, die auf den Käufer übergehen könnten. In der Anlage des Kaufvertrages bei Neubau sollten außerdem aussagekräftige Baupläne und insbesondere auch ein Grundriss enthalten sein. Weiterer Bestandteil des Kaufvertrages sind der eigentliche Kaufpreis sowie bestimmte Kaufpreisanteile, zum Beispiel für eine bereits vorhandene Küche oder Inventar. Auch die Bankverbindung für die Zahlung des Kaufpreises sollte genannt werden. Ferner muss der Übergabezeitpunkt der Immobilie im Kaufvertrag klar bestimmt sein.
Das könnte Sie auch interessieren
„ILLUMINATING“ GESCHICHTEN RUND UM DIE TRENDFARBEN DES JAHRES 2021
IN BERLIN FRIEDRICHSHAIN
WEIHNACHTSGESCHENKE UND FESTTAGSDEKO VON TRADITIONELL BIS SMART
WAS BEIM VERERBEN VON IMMOBILIEN BEACHTET WERDEN MUSS
WÄRMEQUELLE, BLICKFANG FÜR GEMÜTLICHKEIT – DER KAMIN
WOHNEIGENTUM VERMIETEN: SELBST VERWALTEN ODER HAUSVERWALTUNG BEAUFTRAGEN?