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Laub beseitigen: Wer ist dafür zuständig?

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12.

November 2020

Ein herbstlicher Spaziergang durch die bunt gefärbten Wälder ist Balsam für das Immunsystem. Die gesunde Bewegung und schöne Freizeitaktivität heben zudem die Stimmung. Eine gute Gelegenheit, um noch reichlich Sonnenlicht und damit Vitamin D3 vor Beginn der nassen, kalten und grauen Jahreszeit zu tanken.

Im Herbst verwandelt sich das städtische Grün in einen farbenprächtigen Blätterwald, der sich überall sowie auch auf den Straßen und Gehwegen Deutschlands bemerkbar macht. Rot, gelb oder braun schimmert dort das gefallene Laub und türmt sich zu Berge. Laub auf den Gehwegen kann in Verbindung mit Nässe zu einer gefährlichen Rutschpartie werden.

Fegen, fegen, fegen steht daher an der Tagesordnung. Wer ist dafür zuständig?

Derzeit sind die Mitarbeiter der Städte und Gemeinden im großen Laubeinsatz. Sie fegen mit Laubbesen, -bläsern und -saugern durch die Straßen, um diese von den gefallenen Blättern zu befreien. Grundsätzlich tragen die Gemeinden eine so genannte Verkehrssicherungspflicht. Das ist die Pflicht, eine gefahrlose Nutzung der Straßen und Gehwege für Bürger und Bürgerinnen zu gewährleisten. Diese kann aber von den Gemeinden per Satzung an Grundstückeigentümer übertragen werden. Diese wiederum dürfen die Räum- und Streupflicht ebenso delegieren: Hauseigentümer an den Mieter per genauer Vereinbarung im Mietvertrag oder Hausordnung als zwingender Bestandteil des Mietvertrags. Wohnungseigentümergemeinschaften können die Räumpflicht beispielsweise an Verwalter delegieren, die folglich zumeist professionelle Reinigungsdienste engagieren. Eigentümern obliegt jedoch weiterhin die Kontrolle darüber, ob der übertragenen Räumungspflicht tatsächlich Sorge getragen wird.

Wann muss gefegt werden?

Einheitlich geltende Regeln über die Häufigkeit und Intensität des Laubfegens gibt es in Deutschland nicht. Sicher aber ist, dass bei steigendem Laubfall auch die Pflicht zum Laubrechen steigt. Es gilt die Faustregel, dass Gehwege oder auch Wege in Mehrfamilienhäusern zwischen 7 und 20 Uhr während der Woche und an den Wochenenden ab 9 Uhr gefahrlos passiert werden können. Über aktuell und regional unterschiedlich geltende Verordnungen informieren die Städte, Bezirke oder Gemeinden.

Im Falle eines „Ausrutschers“ gibt es Versicherungsschutz

Sollte ein Passant zu Sturz kommen, kann dieser Schadenersatzansprüche stellen. Hauseigentümer sind dahingehend durch eine Haus- und Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung geschützt. Mieter, die die Pflicht zum Laubbeseitigen per Mietvertrag übernommen haben, sind im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung gegen Schadenersatzansprüche abgesichert. Verwalter können Schadenersatzansprüche gegen Reinigungsunternehmen erheben. Eigentümer jedoch sind nie ganz von ihrer Haftung befreit. Sie müssen auch dann für einen Schaden durch einen Laubunfall einstehen, wenn beispielsweise das Räumungsunternehmen nicht ausreichend versichert ist.

Wohin mit dem üppigen Blätterwald?

Wer die Möglichkeit hat selbst zu kompostieren, kann zerkleinertes Laub dem Komposthaufen zuführen. Die Blätter dienen hervorragend als Schichteinsatz zwischen Küchenabfallen. In Folge verrotten sie zu wertvollem Humus, der zu Frühjahr als Dünger verwendet werden kann. Laub darf auch in der Biotonne, in speziellen Behältern und Säcken der Gemeinden während der laubintensiven Zeiten kostenfrei und auf manchen Wertstoffhöfen entsorgt werden. In manchen Gebieten wie beispielsweise in Berlin werden an den Gehwegen deponierte Laubsäcke mit maximal 25 Kilogramm oder von Sammelstellen kostenfrei abgeholt. In der Restmüll- oder Papiertonne hat Laub nichts verloren. Rauch- und Geruchsentwicklung sind neben dem Entstehen von Feinstaub störende Effekte, die beim Laubverbrennen entstehen. Daher ist diese Art der Entsorgung in den meisten Bundesländern verboten.

Laub bietet Pflanzen und Tiere Schutz

Wer einen Garten besitzt, kann die Blätterdecken an bestimmten Stellen liegenlassen. Vielen Pflanzen und Tieren geben die welken Blätter eine Schutzdecke. Der NABU – Naturschutzbund Deutschland – empfiehlt als ideales Winterquartier für eine Igelfamilie, einen Haufen aus totem Holz, Reisig und Laub anzulegen, der von den Insektenfressern bis in den späten Frühling als Quartier genutzt werden kann. Für frei liegende Sträucherwurzeln, für empfindliche Pflanzen wie Rosen oder Wintergemüse bietet eine Laubschicht Schutz vor Winterfrost und versorgt während des Verrottens den Boden mit Nährstoffen. 

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