PROTOKOLL ZUR VERSAMMLUNG DER EIGENTÜMER
Die einmal jährlich vorgeschriebene Versammlung trifft die wichtigsten Beschlüsse in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und muss deshalb protokolliert werden. Damit sie von nicht anwesenden Eigentümern transparent nachvollzogen werden kann, verlangt das Wohneigentumsgesetz eine Niederschrift. Ein Wortlaut-Protokoll ist zwar nicht nötig, einige wichtige Details müssen Verwalter und Eigentümer dennoch beachten. Beschlussfähigkeit, Versammlungsleiter und Wortlaut der Beschlüsse Notiert werden Formalia wie Datum und…